Am 21 Dezember 2004 hat in Leuk die Gründungsversammlung der neuen Kraftwerksgesellschaft Dala AG stattgefunden. Die bestehenden Kraftwerksanlagen wurden in einem ersten Schritt der Neuregelung von den Konzessionsgemeinden vollständig auf den 1. Januar 2005 übernommen und in die neu gegründete Gesellschaft eingebracht. Aktionäre der neuen Kraftwerksgesellschaft sind die Konzessionsgemeinden.
In einem zweiten Schritte verkauften die Konzessionsgemeinden 10% der Anteile der neuen Kraftwerksgesellschaft an die Walliser Elektrizitätsgesellschaft AG (heutige FMV), die damit als weiterer Aktionär am Kraftwerk beteiligt ist. Basierend auf dem kantonalen Wasserrechtsgesetz hat der Kanton sein Beteiligungsrecht bei der Neukonzessionierung von Wasserrechten wahrgenommen und diese 10% der FMV übertragen. Die neue Kraftwerksgesellschaft wurde als Partnerwerk realisiert, d.h. die Energieproduktion wird von den Konzessionsgemeinden und der FMV anteilsmässig zur jeweiligen Beteiligung übernommen.
Die Kraftwerke Dala AG hat mit dem Entscheid des Staatsrates vom Februar 2014 zur Genehmigung der Konzessionsverträge schlussendlich das Recht erhalten, das Wasser der Dala und deren Nebenflüsse zur Stromproduktion zu nutzen. Diese Genehmigung schliesst das Recht ein, die maximale Wassernutzung, die bisher bei 1'200 l/s lag, auf neu 2'400 l/s zu erhöhen. Vorgängig hat der Bundesrat im Dezember 2013 eine Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) genehmigt, die eine tiefere als die gesetzliche Mindestrestwassermenge erlaubt.
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